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Hausordnung
der Fachklinik Therapiezentrum Ostberge
Stand Mai 2009
1. Einleitung
Die Aufgabe der Fachklinik ist die medizinische Rehabilitation von jungen Menschen mit einer süchtigen Abhängigkeit.
Dabei bietet die Fachklinik den realitätsgerechten beschützenden Rahmen, in dem jede Patientin und jeder Patient den persönlichen Weg zu einer individuellen befriedigenden Lebensart und zur verantwortlichen Teilhabe an allen gesellschaftlich relevanten Bereichen des Lebens finden kann, die frei von Suchtmitteln und anderen süchtigen Abhängigkeiten sind.
Voraussetzung für den Erfolg der Rehabilitation ist ein zuverlässiger eindeutig geregelter Rahmen für
- die Zusammenarbeit des Klinikpersonals mit den Patientinnen und Patienten und für
- das Zusammenleben der Patientinnen und Patienten im Rehabilitationszeitraum.
Die Grundlagen hierfür sind Verbindlichkeit, Gleichbehandlung, Überschaubarkeit der Konsequenzen für eigenes Handeln, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft.
Dieser Rahmen wird durch die Hausordnung beschrieben.
2. Grundregeln
Die pünktliche Teilnahme an allen Therapieveranstaltungen ist Pflicht.
Die verbindlichen Zeiten sind dem aktuellen Wochenplan zu entnehmen.
Das Organisieren und der Vollzug von Drogengeschäften, sowie der Konsum von Drogen aller Art sind verboten. Verstöße dagegen führen zur unmittelbaren Entlassung der Beteiligten und ggf. der Mitwisser.
Das Ausüben von Gewalt oder deren ernstgemeinte Androhung sind verboten, und führen zur sofortigen Entlassung.
Nicht genehmigtes Verlassen des Geländes der Fachklinik ist ein Regelverstoß.
Jeglicher durch die Haut zu befestigender Körperschmuck ist mit Ausnahme von Ohrringen grundsätzlich verboten, ebenso das Tätowieren, Piercen, Haareschneiden und -färben.
Friseurbesuche sind ab der Ausgangsstufe A (s.u.) nach Absprache mit dem Bezugstherapeuten in Begleitung möglich.
Der Besitz von Medikamenten ist - abgesehen von ärztlich verordneten Ausnahmen - nicht gestattet.
Zum Nachweis der Suchtmittelfreiheit haben sich alle Patienten regelmäßigen Alkohol- und Urinkontrollen zu unterziehen.
Das Spielen um Geld (Glücksspiel) im Haus und außerhalb, z.B. an Geldspielautomaten, ist untersagt.
Geschäfte aller Art und das Leihen von Geld, Kleidung, usw. zwischen den Patientinnen und Patienten sind Regelverstöße.
Die Benutzung von MP3-Playern u.ä. in den Gemeinschaftsräumen ist nicht erlaubt, weil sie die Kommunikation untereinander stören.
Auf mitgebrachte Kleidung und evtl. Wertgegenstände muss jede Patientin und jeder Patient selbst achten. Bei der Aufnahme werden diese auf Wunsch ohne Gewährleistung aufgelistet.
Schreiben und Telefonieren sind nur in der Freizeit und auf eigene Kosten möglich.
Die eingehende Post wird im Beisein der Empfänger materiell untersucht.
Die Fernseher dürfen von montags bis freitags in der Freizeit, jedoch frühestens ab 17.00 UHR in Betrieb genommen werden. Am Samstag bereits ab 13.00 UHR und am Sonntag ab 11.00 Uhr, nach dem Frühstück.
Die Vergeudung von Strom, Wasser und Heizenergie führt zur Ersatzpflicht.
Alles zu Ostberge gehörende Eigentum ist sorgfältig und mit dem Ziel der Schadensvermeidung zu behandeln.
Bei Fahrten im hauseigenen Bus ist das Rauchen, sowie das Verzehren von Speisen und Getränken verboten. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten
Es besteht ausnahmslos Anschnallpflicht.
Beziehungen zwischen Patientinnen und Patienten sind nicht verboten und müssen nicht ver- heimlicht werden. Die Beziehung muss aber im Team angemeldet werden.
Teilnahme an regelmäßigen Paargesprächen ist erforderlich.
Die Paare dürfen täglich ab 19.00 Uhr für eine Stunde alleine sein - sie müssen sich hierzu bei dem/der MitarbeiterIn ab- und zurückmelden.
Die Verwendung von Kondomen beim Beischlaf ist eine unbedingte Voraussetzung gegen die Ansteckungsgefahr mit Hepatitis, HIV usw.!
Um Missverständnisse zu vermeiden darf im gesamten Bereich der Fachklinik Ostberge ausschließlich Deutsch gesprochen werden.
Bei schwerwiegenden Regelverstößen, Abbruchgedanken v. PatientenIn oder sonstigen wichtigen Anlässen kann eine sofortige Großgruppe einberufen werden.
Die Küche darf nur von den PatientInnen betreten werden, die eine Hygiene-Einweisung hatten.
Die Waschküche darf nur mit Erlaubnis des Wäschedienstes nach Plan betreten werden.
Werkstatträume dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Arbeitstherapeuten betreten werden. Alle Maschinen (Bohrmaschinen, Rasenmäher, Kreissäge usw.) dürfen nur nach Einweisung durch Arbeitstherapeuten bedient werden.
Badekleidung darf ausschließlich außerhalb des Hauses im Garten zum Sonnenbaden getragen werden. Beispielsweise dürfen String-Tangas nur unsichtbar als Unterwäsche getragen werden.
Im Garten dürfen Radios, CD-Player usw. nicht betrieben werden, weil dadurch Nachbarn gestört werden könnten.
Bei Arzt- und Ämterbesuchen ist ordentliche saubere Straßenkleidung zu tragen.
3. Essen – Mahlzeiten - Rauchverbot
Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist Pflicht (Ausnahme: samstagsabends und sonntagsmorgens) Die Mahlzeiten werden ausschließlich im Speiseraum und gemeinsam eingenommen.
Die Tischordnung wird vom Team bestimmt, gilt für alle Mahlzeiten und darf nur von MitarbeiterInnen abgeändert werden.
Das Zubereiten und Verzehren von Mahlzeiten und Getränken -außer klarem Mineralwasser- in allen anderen Räumen ist ein Regelverstoß, weil die Teppichböden versehentlich verunreinigt werden könnten.
Im Kickerraum in der ersten Etage dürfen auch Limonaden getrunken werden, da hier der Boden leichter zu reinigen ist.
In allen Räumen des Hauses gilt zu jeder Zeit absolutes Rauchverbot.
Zuwiderhandlungen stellen einen schweren Regelverstoß dar.
Während der Arbeitstherapie darf nur in den offiziellen Pausen geraucht werden.
Bereits zum Frühstück hat jede Patientin und jeder Patient gewaschen, gekämmt und in Tageskleidung zu erscheinen.
Die Frühstückszeit ist von 07.30 bis 07.50 UHR.
Das Mittagessen ist von 12.30 bis 13.00 UHR.
Man darf nur dann bereits ab 12.50 UHR den Tisch verlassen, wenn alle anderen mit dem Essen fertig sind.
Das Abendessen ist von 18.30 bis 18.50 UHR.
Bei den Mahlzeiten soll jeder um gute Tischsitten bemüht sein:
- mit Messer und Gabel essen usw. (wie man es auch in einem Restaurant vom Gast erwartet)
Während aller Mahlzeiten, der Arbeits- und Gruppentherapie stellt die Inbetriebnahme der Musikanlage in der Kaminecke einen Regelverstoß dar. Sie darf frühestens nach 13.00 UHR benutzt werden. Im Hinblick auf die Lautstärke gilt für alle Musikanlagen das Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners. An den Wochenenden ist die Inbetriebnahme der Musikanlage während der Besuchszeit, 14.00 - 18.00 UHR, nicht erlaubt.
Die eigenmächtige Zubereitung von Mahlzeiten stellt ebenfalls einen Regelverstoß dar.
Selbstverständlich ist der Genuss alkoholhaltiger Speisen und Getränke wie Kefir, Malzbier, mancher Süßigkeiten usw. verboten.
Der Verzehr von Fast Food im Hause ist verboten, was bedeutet, dass von außerhalb keine Pommes Frites, Döner Kebap, Pizza usw. mitgebracht oder bestellt werden dürfen.
Während der gesamten Therapiezeit ist der Verzehr von mohnhaltigen Speisen, Mohnkuchen, Mohnbrötchen usw. verboten. Die Stoffwechselprodukte des Körpers auf diese Speisen werden im Labor als Opiatrückstände nachgewiesen.
Dieser Nachweis muss wie ein Opiatrückfall gewertet werden - die Behauptung, Mohnkuchen oder Ähnliches gegessen zu haben, ist zwecklos.
Das gleiche gilt für Getränke wie „Red Bull” und die Speisen von Hamburger-Restaurants, die Laborergebnisse bewirken können, die als Amphetaminrückfall gewertet werden müssen.
Bohnenkaffee kann während des Frühstücks, der Frühstückspause und in der Kaffeepause am Nachmittag getrunken werden. Der Kaffee wird 3x täglich in Thermobehältern zur Verfügung gestellt. Individuelles Zubereiten von Bohnenkaffee ist ein Regelverstoß.
Die Einnahme von Eiweiß- und anderen „Aufbau”-Präperaten, die oft im Zusammenhang mit Kraftsport konsumiert werden, ist untersagt.
5. Nachtruhe
Die Nachtruhe beginnt sonntags bis donnerstags um 23.00 UHR, freitags und samstags um 24.00 UHR.
Jeweils eine halbe Stunde vorher wird die Musikanlage in der Kaminecke leiser gestellt, um die Nachtruhe einzuleiten.
An heißen Sommertagen und aus besonderen Anlässen sind die Nachtdienstteamer befugt, die Nachtruhe um maximal 1 (eine) Stunde zu verschieben.
Den Anweisungen ist diskussionslos Folge zu leisten.
6. Zimmer
Die Patientenzimmer sind Privatsphäre und ihre Bewohner müssen die Türen schließen, wenn sie diese verlassen. Die Schlösser sind selbstverriegelnd, deshalb muss der Zimmerschlüssel immer mitgenommen werden.
Es dürfen sich höchstens zwei gleichgeschlechtliche Personen in einem Zimmer aufhalten: beide Bewohner oder ein Bewohner und ein „Gast“.
Der individuelle Gestaltungsrahmen der Patientenzimmer beschränkt sich auf das Anbringen von Postern oder Bildern ausschließlich an den Pinwänden.
Die Bildmotive dürfen keine unbekleideten Personen zeigen.
Das Anbringen von Darstellungen mit Gewalt und Drogenkonsum verherrlichendem und/oder menschenverachtendem Inhalt (Motive wie Jamaica-Flagge, bzw. die entsprechenden Farben grün-rot-gelb, Joints, Bob Marley, Cannabis-Blätter usw., Waffen, Gangster-Rapper usw.) ist verboten.
Türen, Schränke, Wände, Fenster, Fliesen usw. dürfen nicht beklebt werden.
Es ist nicht erlaubt Raumdeos, „Wunderbäume“ o.ä. aufzustellen bzw. zu benutzen.
Das Mitbringen von Privatmöbeln sowie elektrischen Geräten mit Ausnahme von Fön und Elektrorasierer ist untersagt.
Es dürfen nur kleine leistungsschwache einteilige Radio-CD-MP3-Geräte mitgebracht werden, deren Benutzung in Zimmerlautstärke bis 23.00 UHR möglich ist. Bei Überschreiten der Zimmerlautstärke kann das Gerät zu jeder Tageszeit eingezogen werden.
Der Besitz anderer Geräte ist ein Regelverstoß.
Die Zimmer sind ständig ordentlich und sauber zu halten. Dies geschieht in der Freizeit.
Das Team kontrolliert den Zustand der Zimmer.
Die Mitnahme von Geschirr, Besteck, Getränken (außer Wasser) und Speisen auf die Zimmer und an die Arbeitsplätze ist verboten.
Die Wegnahme von Mobiliar aus den Gemeinschaftsräumen sowie das Umräumen der Möbel im Zimmer ist verboten.
7. Geld
Den Patientinnen und Patienten des Therapiezentrums Ostberge steht ein monatliches Taschengeld in Höhe des Sozialhilfesatzes zur Verfügung.
Sämtliche diesen Betrag übersteigenden Barleistungen der Kostenträger sind als Vorbereitung auf die Entlassung aus der Therapie auf dem Eigengeldkonto anzusparen .
Jede Patientin und jeder Patient muss seine Einnahmen und Ausgaben in den Taschengeldvordruck eintragen.
Geldgeschenke über 10 € müssen von den Patientinnen und Patienten auf das Eigengeldkonto eingezahlt werden.
Außergewöhnliche Anschaffungen (z.B. Bekleidung) sind nur nach Rücksprache mit der Bezugstherapeutin oder dem Bezugstherapeuten möglich.
Bei der Aufnahme ist eine Kaution in einer Höhe von 75,00 € zu zahlen.
Diese wird bei der Entlassung zurückgezahlt, soweit dem Therapiezentrum durch das Verhalten der Patientin oder des Patienten kein materieller Schaden entstanden ist.
8. Außenkontakte
Telefonieren mit dem eigenen Mobiltelefon (Handy) ist in der therapiefreien Zeit und nur auf dem Zimmer bis zur Nachtruhe erlaubt.
Die folgende Stufenregelung gilt für eine geplante Behandlungsdauer von 26 Wochen.
Eingangsstufe - Stufe Null genannt
In den ersten vier Wochen besteht ein Ausgangsverbot.
Ausgänge sind nur auf dem klinikeigenen Gelände möglich.
Der erste Besuch von Angehörigen oder Freunden kann nur in Gegenwart der Bezugstherapeutin oder des Bezugstherapeuten stattfinden. Der Patient ist für die terminliche Organisation des Gesprächs verantwortlich.
Die Besucher müssen drogenfrei leben und dürfen grundsätzlich nur nüchtern das Haus betreten.
Diese Eingangsstufe ist eine Probezeit, in der sich Patientinnen und Patienten an den Tagesablauf, die Therapie und die Regeln im Haus gewöhnen können.
Den Mitpatientinnen und Mitpatienten ist die Aufnahme sexueller Kontakte zu denen in der Eingangsstufe verboten.
Auch in dieser Stufe ist bereits das aktive Wahlrecht für den Patientenbeirat gegeben.
In dieser Stufe wird die Patientin / der Patient vom Bezugstherapeuten im Team vorgestellt und zu einem Vorstellungsgespräch in die Teamsitzung eingeladen.
Nach Ablauf der Probezeit beantragen die Patientinnen und Patienten die Aufnahme in die Stufe A in der Kleingruppe. Wenn die Kleingruppe und das Team zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen, ist ein Wechsel in die Stufe A nicht möglich.
Stufe A
In der Stufe A ist Gruppenausgang mit Teamerbegleitung möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der hauseigenen Jogging- bzw. Fußballgruppe.
Alle Besuche sind mit dem Bezugstherapeuten abzusprechen und können für die vorgesehenen Besuchszeiten am Wochenende (samstags und sonntags von 14.00 - 18.00 UHR) genehmigt werden.
Die Patienten haben dafür zu sorgen, dass sich ihre Besucher unmittelbar bei einem Mitarbeiter des Hauses melden.
In Begleitung der angemeldeten und genehmigten Besucher sind Spaziergänge in unmittelbarer Nähe des Hauses von längstens zwei Stunden möglich.
Frisörbesuche sind mit Termin in Begleitung eines Pat. aus Stufe B möglich.
Nach frühestens vier Wochen Verweildauer in Stufe A kann der Wechsel in die Stufe B in der Kleingruppe beantragt werden.
Stufe B
Nach der Höherstufung besteht die Möglichkeit zu Einzelausgängen:
1 Stunde / Tag z.B. Einkaufen in Lichtendorf, nur mit ausdrücklicher Genehmigung bis max. 4 Stunden nach DO-Aplerbeck oder Schwerte, mit Angehörigen auch nach Hause.
Später sind mit Genehmigung bis zu 6 Stunden Ausgang und Zulassung als Begleitung von Arzt-und Frisörbesuchen und auf der „Nullerrunde möglich. Zu Behördenbesuchen kann Ausgang in die Dortmunder City genehmigt werden.
Während der letzten Wochen können Ausgänge bis zu 8 Stunden ohne örtliche Einschränkung genehmigt werden.
9. Therapieabbrüche
Therapieabbrüche werden verwaltungsmäßig nur montags - freitags in der Zeit von 09.00 - 12.00 Uhr abgewickelt.
Der Entlassungswunsch sollte im Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Hauses überdacht werden.
Nach Therapieabbrüchen kann eine Wiederaufnahme nur nach einer schriftlichen Erläuterung des Abbruchs und des Wunsches zur Wiederaufnahme, und nach einem Aufnahmegespräch frühestens vier Wochen nach dem Therapieende erfolgen.
Bei disziplinarischen vorzeitigen Entlassungen behält sich das Team von Ostberge eine nach der Schwere des Vorfalls gestaffelte, zeitliche Wiederaufnahmesperre bis zum vollständigen Therapieausschluss vor.
10. Konsequenzen
Regelverstöße ziehen unmittelbar Konsequenzen nach sich. Dazu gehören z.B.:
- Konfrontation in der Großgruppe
- Einschränkung der Ausgangsregelung
- Rückstufung
- mündliche Abmahnung
- schriftliche Abmahnung
- disziplinarische Entlassung
11. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Regel dieser Hausordnung ungültig werden, verpflichten sich die Patientinnen und Patienten die Nachfolgebestimmung anzuerkennen und einzuhalten.
Weisungen der Leitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Therapiezentrums Ostberge haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Hausordnung und sind unbedingt sofort zu befolgen.
Verstöße gegen diese Hausordnung können zum sofortigen Ausschluss aus der Behandlung führen.
© Kießling 5/2009
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